Vergabe von Lehraufträgen an der Medizinischen Fakultät
Seit dem 01.04.2015 gilt für die Vergabe und Abrechnung aller Lehraufträge die VA 06.4.10 Honorar-, Werkverträge, Lehraufträge (Med. Fakultät).
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Antragstellung
Für die Beantragung eines Lehrauftrags an der Medizinischen Fakultät nutzen Sie bitte ausschließlich das hierfür vorgesehene Antragsformular .
Den ausgefüllten Antrag finalisieren Sie bitte, indem Sie auf das Antragsfeld "Prüfung der Eingaben" (s. Prozessschritte) klicken. Im Anschluss senden Sie den Antrag bitte über das interaktive Antragsfeld "Senden an Dekanat" elektronisch an das Prodekanat für Lehre. Hier erfolgt die kapazitätsrechtliche Prüfung. Das Prodekanat für Lehre leitet den freigegebenen Antrag ebenfalls elektronisch an die budgetverantwortliche Stelle (i.d.R. KL/GBL; bei Drittmittelfinanzierung über die DM-Abteilung an Projektleitung) weiter. KL/GBL oder Projektleitung (bei DM-Finanzierung) verantworten die Vertragserstellung sowie den Vertragsabschluss mit der/dem Lehrbeauftragten und im weiteren Verlauf die Abrechnung der Lehraufträge. -
Fristen für die Antragstellung
Lehrauftrag für das Eingang im Prodekanat für Lehre spätestens am Wintersemester 31. August Sommersemester 20. Februar Trimester 1 31. August Trimester 2 30. November Trimester 3 20. Februar -
Ansprechpersonen
Themengebiet Ansprechperson Telefon E-Mail Kapazitätsrecht Christian Tolasch 040/ 7410-52289 [email protected] Antragsverfahren Mathias Schmitt 040/ 7410-55414 [email protected] übergeordnete Fragen zum Verfahren PD Dr. Thomas Tilling 040/ 7410-59276
[email protected]Vertragsmanagement/ Rechnungsstellung/ Abrechnung Budgetverantwortliche/ -r im jeweiligen Zentrum
Lehrbeauftragte dürfen immer erst dann eingesetzt werden, wenn der Vertrag zwischen Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragtem und UKE geschlossen worden ist.
Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Herrn PD Dr. Thomas Tilling .