Vergabe von Lehraufträgen an der Medizinischen Fakultät

Seit dem 01.04.2015 gilt für die Vergabe und Abrechnung aller Lehraufträge die VA 06.4.10 Honorar-, Werkverträge, Lehraufträge (Med. Fakultät).

  • Für die Beantragung eines Lehrauftrags an der Medizinischen Fakultät nutzen Sie bitte ausschließlich das hierfür vorgesehene Antragsformular .

    Den ausgefüllten Antrag finalisieren Sie bitte, indem Sie auf das Antragsfeld "Prüfung der Eingaben" (s. Prozessschritte) klicken. Im Anschluss senden Sie den Antrag bitte über das interaktive Antragsfeld "Senden an Dekanat" elektronisch an das Prodekanat für Lehre. Hier erfolgt die kapazitätsrechtliche Prüfung. Das Prodekanat für Lehre leitet den freigegebenen Antrag ebenfalls elektronisch an die budgetverantwortliche Stelle (i.d.R. KL/GBL; bei Drittmittelfinanzierung über die DM-Abteilung an Projektleitung) weiter. KL/GBL oder Projektleitung (bei DM-Finanzierung) verantworten die Vertragserstellung sowie den Vertragsabschluss mit der/dem Lehrbeauftragten und im weiteren Verlauf die Abrechnung der Lehraufträge.

  • Lehrauftrag für dasEingang im Prodekanat für Lehre spätestens am
    Wintersemester31. August
    Sommersemester20. Februar
    Trimester 131. August
    Trimester 230. November
    Trimester 320. Februar
  • ThemengebietAnsprechpersonTelefonE-Mail
    KapazitätsrechtChristian Tolasch040/ 7410-52289[email protected]
    AntragsverfahrenMathias Schmitt040/ 7410-55414[email protected]
    übergeordnete Fragen zum VerfahrenPD Dr. Thomas Tilling040/ 7410-59276
    [email protected]
    Vertragsmanagement/ Rechnungsstellung/ AbrechnungBudgetverantwortliche/ -r im jeweiligen Zentrum  

Lehrbeauftragte dürfen immer erst dann eingesetzt werden, wenn der Vertrag zwischen Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragtem und UKE geschlossen worden ist.

Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Herrn PD Dr. Thomas Tilling .