Online Informationsveranstaltung

Haben Sie Interesse am dualen, hochschulübergreifenden Studiengang Hebammenwissenschaft in Hamburg und möchten mehr darüber erfahren? Dann laden wir Sie herzlich ein, an unserer virtuellen Informationsveranstaltung teilzunehmen.

Datum: 17. Dezember 2024

Uhrzeit: 17:30 Uhr

Melden Sie sich einfach über das Formular hier an.

Nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie alle weiteren Informationen zur Veranstaltung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Bewerbungsverfahren 2025 für den dualen hochschulübergreifenden Studiengang Hebammenwissenschaft (B.Sc.)

  • Online-Anmeldung für das gemeinsame Auswahlverfahren der verantwortlichen Praxiseinrichtungen in Hamburg im Anmeldeportal https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2025/
    im Zeitraum vom 01.01. bis 26.01.2025.

    Verantwortliche Praxiseinrichtungen (vPE) in Hamburg sind:

    Die verantwortlichen Praxiseinrichtungen sind für die Durchführung des berufspraktischen Teils des Studiengangs Hebammenwissenschaft verantwortlich und schließen für die Dauer des Studiums einen Vertrag mit den Studierenden. Die verantwortlichen Praxiseinrichtungen kooperieren jeweils mit weiteren Kliniken in Hamburg und im Umland sowie mit freiberuflichen Hebammen.
    Bitte beachten Sie, dass sich die Tarifverträge und die Strukturen der drei verantwortlichen Praxiseinrichtungen unterscheiden. Ebenso ist für die Tätigkeit im klinischen Bereich eine Immunisierung gegen bestimmte Erreger Voraussetzung. Bitte klären Sie mit der vPE ab, welchen Impfstatus Sie jeweils nachzuweisen haben. Für weitere Informationen kontaktieren Sie die jeweiligen Kliniken bitte direkt und informieren sich auf den oben angegebenen Homepages.

    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Falls Sie unter das Sozialgesetzbuch - SGB IX fallen und Nachteilsausgleich bzw. Unterstützung benötigen, wie z. B. für das Assessment Center, haben Sie die Möglichkeit dies zu beantragen. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich muss durch das Vorliegen einer beglaubigten gesundheitlichen Beeinträchtigung begründet sein. Es ist ebenfalls zu begründen, dass aufgrund der Einschränkung eine Benachteiligung bei der Ablegung der Tests vorliegt. Der Antrag mit den o. g. Nachweisen muss bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die Testdurchführung bei der Auswahltestzentrale ([email protected]) angekommen sein. Schwerbehindertenvertretungen werden hinzugezogen. Bei einem Vertragsangebot seitens der vPE ist ein Nachweis zu erbringen, wie sich die Beeinträchtigung bzw. Behinderung im Studium auswirkt.

  • Termine
    06.01.-26.01.2025Anmeldezeitraum. Füllen Sie Ihre Anmeldung vollständig unter https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2025/ aus und laden Sie alle geforderten Dokumente dort hoch.
    15.03.2025Schriftlicher Test HAM-Mid (voraussichtlich im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
    01.04.2025Interviewverfahren Mid-Int (im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Gebäude N55)
    01.06. - 15.07.2025Bewerbung um einen Studienplatz bei der HAW Hamburg
    (administratives Immatrikulationsverfahren)

    Wichtig: Es gibt keine alternativen Testtermine, die Tests können nicht nachgeholt oder online absolviert werden. Bitte sehen Sie von Nachfragen diesbezüglich ab.

    Zweistufiges Verfahren ohne Vorauswahl

    Alle angemeldeten Bewerber:innen werden zunächst zur Teilnahme am schriftlichen Test HAM-Mid eingeladen. Auf der Grundlage der in Stufe 1 erzielten Punkte werden die besten 150 Bewerber:innen zum Interviewverfahren Mid-Int eingeladen. Die finale Auswahl erfolgt nach dem Mid-Int auf Stufe 2. Die Gewichtung der Auswahlkriterien ist wie folgt:

    Stufe 1 
    HAM-Mid Teil 1 (A)15 Punkte
    HAM-Mid Teil 2 (A)55 Punkte
    Berufspraktische Erfahrung (B)30 Punkte
    Stufe 2 
    HAM-Mid Teil 1+2 (A)70 Punkte
    Berufspraktische Erfahrung (B)30 Punkte
    Mid-Int (C)200 Punkte

    Wichtig: Ab 2025 wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht mehr in die Gewichtung der Auswahlkriterien einbezogen. Allerdings ist es weiterhin erforderlich, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung um den Studienplatz (01.06.-15.07. bei der HAW Hamburg) eine für den Studiengang Hebammenwissenschaft gültige HZB besitzen. Eine Zulassung ist ansonsten nicht möglich.

    Es gibt verschiedene Arten der Hochschulzugangsberechtigung

    • Fachhochschulreife
    • Allgemeine Hochschulreife
    • Fachgebundene Hochschulreife
    • Meister:in oder Fachwirt:in
    • Abschluss Gesundheits- und Krankenpflege (Abschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Abschluss Pflegefachfrau/-mann, Krankenschwester/-pfleger gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b HebG)
    • Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen (müssen Sie rechtzeitig vorab von Uni Assist www.haw-hamburg.de/studium/bewerbung/internationale-studienbewerber/uni-assist umrechnen lassen; Achtung: mehrwöchige Bearbeitungszeit)
    • Abgeschlossene Berufsausbildung & dreijährige praktische Erfahrung in Verbindung mit einer bestandenen Eingangsprüfung nach §38 HmbHG (Achtung: hierfür müssen Sie rechtzeitig einen zusätzlichen Antrag stellen, nähere Info unter www.haw-hamburg.de/bachelorzulassungsvoraussetzungen)
    Bei Unklarheiten über Ihre HZB wenden Sie sich an: [email protected]

    A: HAM-Mid:


    Im HAM-Mid werden Multiple-Choice Fragen zu unterschiedlichen Themen eines Themenkatalogs gestellt.
    Hinweise zur Vorbereitung auf den HAM-Mid und auch den Themenkatalog finden Sie auf: https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2025/

    B: Berufspraktische Erfahrung

    Die Maximalpunktzahl von 30 Punkten kann durch eine einzelne Tätigkeit oder durch Kombinationen mehrerer Tätigkeiten mit der angegebenen Mindestdauer erreicht werden. Jede Tätigkeit, die die Mindestdauer erfüllt, wird anteilig auf die für die Maximalpunktzahl erforderliche Gesamtdauer angerechnet. Als berufspraktische Erfahrung werden Praktika, eine Berufsausbildung oder ein Freiwiliges sozial Jahr (FSJ) wie folgt anerkannt:

    1. Praktika

    • Praktika in der Geburtshilfe eines Krankenhauses (Kreißsaal) und/oder Wochenbettstation und/oder eines Geburtshauses (beinhaltet auch ein FSJ/Krankenpflegehelfer:in im Kreißsaal): maximal 30 Punkte
    • Praktika bei einer ambulanten Hebamme und/oder und/oder Kooperation mit einer gynäkologischen Praxis: maximal 20 Punkte (auch bei zwei verschiedenen Praktika können in dieser Kategorie maximal 20 Punkte erreicht werden)

    Die Mindestlänge für Praktika ist 2 aufeinanderfolgenden Wochen was zu einer Bewertung von 10 Punkten führen würde. Die Maximalpunktzahl wird bei einer Gesamtdauer von mindestens 6 Wochen in einem oder mehreren Einzelpraktika erreicht.

    2. Berufsausbildung in folgenden Ausbildungen mit Patient:innen-Kontakt: Gesundheitsfachberufe §38 HmbHG und §10 HebG: maximal 30 Punkte. Wenn die abgeschlossene Pflegeausbildung gleichzeitig die HZB ist, wird die praktische Erfahrung mit maximal 20 Punkten angerechnet.

    3. Freiwilliges soziales Jahr außerhalb des Kreißsaals mit einer Gesamtdauer von 12 Monaten: maximal 10 Punkte. Die Mindestdauer des FSJ beträgt 6 Monate, für die 5 Punkte erworben werden können.

    Folgende Aspekte für die Erstellung des Zeugnisses für die praktische Tätigkeit sind wichtig:

    • Anerkannt werden praktische Tätigkeiten, die bis zum 26.01.2025 stattgefunden haben und die nach der praktischen Tätigkeit bescheinigt wurden. Läuft eine praktische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Bescheinigung noch, wird der Zeitraum bis zum Ende des Registrierungszeitraumes anerkannt.
    • Das Zeugnis muss folgende Elemente enthalten: den Zeitraum, die Disziplin/den Einsatzort, die Tätigkeitsbeschreibung und eine offizielle Unterschrift der aufnehmenden Einrichtung.
    • Das Zeugnis darf nicht älter als 3 Jahre sein, bzw. nur Zeugnisse, die ab dem 1.01.22 ausgestellt wurden, werden anerkannt. Praktische Tätigkeiten, für die kein Nachweis oder nur eine vor der praktischen Tätigkeit ausgestellte Bescheinigung (z.B. Praktikumsvertrag) vorliegt, werden nicht anerkannt. Schulpraktika aus der Regelschulzeit werden ebenfalls auch nicht anerkannt.

    C: Mid-Int:

    Im Mid-Int werden soziale Kompetenzen erfasst, die für die Tätigkeit als Hebamme und das Studium der Hebammenwissenschaft als wichtig angesehen werden. Das Mid-Int ist ein Parcours aus mehreren kurzen Stationen mit jeweils einem Interviewgespräch oder einem Rollenspiel. Eine gezielte Vorbereitung auf das Mid-Int ist nicht notwendig.
    Beispiele für Aufgabenstellungen finden Sie auf https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2025/

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise für einen Nachteilsausgleich beim Assessment Center:

    Im Mid-Int werden soziale Kompetenzen erfasst, die für die Tätigkeit als Hebamme und das Studium der Hebammenwissenschaft als wichtig angesehen werden. Das Mid-Int ist ein Parcours aus mehreren kurzen Stationen mit jeweils einem Interviewgespräch oder einem Rollenspiel. Eine gezielte Vorbereitung auf das Mid-Int ist nicht notwendig.
    Beispiele für Aufgabenstellungen finden Sie auf https://www.auswahltestzentrale.de/midwives2023/

  • Aus den in Stufe 2 erreichten Punkten (max. 300) wird eine Rangliste gebildet, nach der die verantwortlichen Praxiseinrichtungen etwa 60 Arbeitsverträge vergeben. Hierzu müssen im Anmeldeprozess Angaben gemacht werden.

    Wenn Sie die Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, werden sich die vPEen mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Vertrag für die Dauer Ihres Studiums abzuschließen.

  • Alle Personen mit einer Vertragszusage einer vPE registrieren und bewerben sich im Zeitraum vom 01.06. bis zum 15.07.2025 über das Online-Bewerbungsportal myHAW der HAW Hamburg um einen Studienplatz (zu finden unter: https://www.haw-hamburg.de/online-services ). Um einen Bewerbungsantrag abgeben zu können, wird der Freischaltcode der vPE benötigt. Diesen erhalten Sie mit der Vertragszusage der vPE. Es sind ausreichend Studienplätze für alle Bewerber:innen mit Arbeitsvertrag vorhanden.

    Nach erfolgreicher Bewerbung (Status: „gültig“) erfolgt die Zulassung. Daraufhin muss die Immatrikulation online beantragt werden und der Antrag auf Immatrikulation innerhalb der gesetzten Frist mit den geforderten Unterlagen (z.B. HZB) auf postalischem Weg an das Studierendensekretariat der HAW Hamburg gesendet werden. Nachdem die Immatrikulation erfolgreich abgeschlossen wurde, müssen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung der vPE vorlegen.

    Wichtig: Sowohl ein gültiger Arbeitsvertrag als auch die Immatrikulation müssen vorhanden bzw. abgeschlossen sein, um das Studium antreten zu dürfen. Sollte eins von beidem nicht zustande kommen, ist der jeweils andere Teil nichtig.

  • Bei Fragen zum Studium

    Studiengangskoordination HAW Hamburg

    [email protected]

    Studiengangkoordination Medizinische Fakultät der UHH am UKE

    [email protected]


    Bei Fragen zum Auswahlverfahren

    Zentrales Assessment Center

    [email protected]

    Kontakt zu den vPEen

    UKE

    [email protected]

    Marienkrankenhaus:

    Bettina Echt

    [email protected]

    Amalie Sieveking Krankenhaus:

    Maike Sellentin

    [email protected]

FAQ's Bewerbung/Auswahlverfahren (Stand 22.10.2024)

    • Die Bewerber:innen werden durch ein zweistufiges Auswahlverfahren für die insgesamt 60 Studienplätze ausgewählt.

    • Aktuell gibt es keine Zulassungsquoten für Erst- und Zweitstudierende.

    • Das Auswahl- und Bewerbungsverfahren ist in mehreren Stufen aufgebaut. Die vier Schritte werden auf den Webseiten der Hochschulen im Detail erklärt.
    • Das Auswahlverfahren für das jeweilige Wintersemester beginnt im März.
    • Die Bewerbung an der HAW Hamburg (nur nach bestandenem Auswahlverfahren und einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag mit einer vPE möglich) erfolgt jeweils vom 01. Juni bis 15. Juli (= Schritt 4).

    • Nein. Gegebenenfalls finden einzelne Teile des Auswahlverfahrens online statt.

    • Im Auswahlverfahren werden die Wunsch-vPEen per Priorisierung abgefragt. Ein Anspruch auf eine bestimmte vPE oder einen bestimmten Praxisstandort ergibt sich hierdurch jedoch nicht.

    • Die Arbeitsverträge werden Anfang Juni abgeschlossen, nachdem das Auswahlverfahren beendet ist (= Schritt 3). Hierfür müssen alle notwendigen Unterlagen vorliegen (Impfnachweis, polizeiliches Führungszeugnis etc.).
    • Die Arbeitsverträge werden gem. §29 HebG vorbehaltlich der erfolgreichen Immatrikulation bei der HAW Hamburg geschlossen. Sowohl ein gültiger Arbeitsvertrag als auch die Immatrikulation müssen vorhanden bzw. abgeschlossen sein, um das Studium antreten zu dürfen. Sollte eins von beidem nicht zustande kommen, ist der jeweils andere Teil nichtig.

    • Ein erstes Screening der HZB erfolgt zwischen Stufe 1 und Stufe 2 des zentralen Assessment Centers. Eine genaue Prüfung erfolgt während des Immatrikulationsverfahrens bei der HAW Hamburg (= Schritt 4). Für die rechtsgültige Zulassung zum Studium muss hier eine beglaubigte Kopie eingereicht werden. Generell sind Bewerber:innen selbst für die Einreichung einer Gültigen HZB verantwortlich.

    • Die Immatrikulation (= Schritt 4) erfolgt nach erfolgreich abgeschlossener Online-Bewerbung ( https://myhaw.haw-hamburg.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces ). Nach Beantragung der Immatrikulation haben die Bewerber:innen 13 Tage Zeit (gem. Immatrikulationsordnung), die benötigten Unterlagen auf postalischem Weg einzureichen. Sobald die geforderten Unterlagen (z.B. Immatrikulationsantrag, Hochschulzugangsberechtigung) dem Studierendensekretariat der HAW Hamburg vorliegen, erfolgt die Immatrikulation.
    • Sollten die durch die HAW Hamburg gesetzten Fristen versäumt werden, kann die Immatrikulation nicht stattfinden. Die vPE tritt damit vom Vertrag zurück und der Studienplatz wird neu vergeben.

    • Für Fragen zum Immatrikulationsprozess beim Studierendensekretariat wenden Sie sich gern an Valerie Feldkamp ( https://www.haw-hamburg.de/studium/bewerbung/bewerbung-bachelor/kontakte/ )
    • Bei allgemeinen Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination der HAW Hamburg (hebammenwissenschaft(at)haw-hamburg(dot)de) oder die Studiengangskoordination an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf ([email protected]).

    • Weitere Informationen zum Studium finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen.

    • Über den Studienstart (Orientierungseinheit der Hochschulen und vPEen) werden Sie jeweils im September durch die Studiengangskoordinatorinnen und die vPEen informiert.