Die Forschungstierhaltung des UKE
Tierversuche unterliegen strengen gesetzlichen Regularien. Könnte ein Ergebnis anders als am Tier erlangt werden, würde der Tierversuch nicht genehmigt und dürfte nicht durchgeführt werden. Vor allem auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften achten die Tierärzt:innen und Biolog:innen. Sie sind auch verantwortlich für eine strenge Hygieneüberwachung, die Verwendung ausreichend großer Käfige und die tägliche Betreuung der Tiere durch geschultes und motiviertes Fachpersonal.
Der Einsatz von Tierversuchen im UKE folgt strikt dem 3R-Prinzip : Replacement (Vermeidung), Reduction (Reduzierung), Refinement (Verbesserung). Versuche an den ausschließlich artgerecht gehaltenen Tieren werden nur dann durchgeführt, wenn keine Alternativmethoden angewandt werden können.
Neben der Sicherung der tierschutzgesetzkonformen Prozesse zählen die Zucht und Haltung von Versuchstieren sowie die Ausbildung und Qualifizierung der versuchsdurchführenden Personen zu den Aufgaben der Forschungstierhaltung. Darüber hinaus unterstützen die Mitarbeiter:innen die Forschenden mit konkreter experimenteller Hilfe und beraten bei allen tierexperimentell methodischen und tierschutzrechtlichen Fragen. Ausgebildete Tierpfleger:innen und Tierpflegemeister:innen betreuen die Forschungstiere im UKE. Tierschutzbeauftragte, Fachtierärzt:innen für Versuchstierkunde und Tierschutz sowie Biolog:innen überwachen die experimentellen Eingriffe, beraten und unterstützen die Wissenschaftler:innen bei ihrer Forschung.