Promotionsverfahren zum Dr. med. und Dr. med. dent. an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg nach der Promotionsordnung 2024
Promotionsverfahren | Promotionsordnung 2024
Das neue Promotionsverfahren an der Medizinischen Fakultät unterteilt sich in folgende Schritte, die wir Ihnen hier zusammengestellt haben.
Detailinformationen zu den unterschiedlichen Schritten finden Sie jeweils unter den einzelnen Punkten oder im Leitfaden zur Promotion 2024.
-
1. Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren
Nachweis eines Studienabschlusses in Medizin oder Zahnmedizin und
a) einer Berufstätigkeit von mindestens sechs Monaten an einer wissenschaftlichen Einrichtung* des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
oder, soweit eine solche Berufstätigkeit nicht nachgewiesen werden kann
b) der Nachweis, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin während des Studiums für die Dauer von mindestens zwei Semestern im Fach Medizin bzw. Zahnmedizin an der Universität Hamburg immatrikuliert war.
In besonders begründeten Fällen kann die Dekanin oder der Dekan eine Befreiung von Auflage a) oder b) erteilen. Diese Ausnahmefälle sind in den Ausführungshinweisen zu dieser Promotionsordnung aufgeführt. ·
Falls noch kein Studienabschluss in Medizin oder Zahnmedizin vorliegt, kann eine Zulassung auf Vorbehalt erfolgen. Voraussetzung für die Zulassung auf Vorbehalt ist:
a) der Nachweis des Bestehens des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung oder der Nachweis einer im Rahmen eines Modellstudiengangs abgelegten äquivalenten Prüfung zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg oder
b) die zahnärztliche Vorprüfung oder der Nachweis einer im Rahmen eines Modellstudiengangs abgelegte äquivalenten Prüfung zur zahnärztlichen Vorprüfung an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg
*die wissenschaftlichen Einrichtungen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf sind im Organigramm "Medizinische und wissenschaftliche Zentren/Kliniken des UKE" abschließend aufgeführt.
-
2. Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
Zulassung zum Promotionsverfahren
Die Zulassung zum Promotionsvorhaben ist grundsätzlich innerhalb der ersten vier Monate nach Beginn der zum Vorhaben gehörenden Arbeiten beim Promotionsausschuss zu beantragen.
Zunächst werden die formalen Voraussetzungen für die Durchführung eines Promotionsverfahrens geprüft und anschließend entscheidet der Promotionsausschuss anhand der Projektskizze ob das Projekt für eine Promotion i.S.d. § 70 Abs. 1 HmbHG geeignet ist.
Erst nach Zulassung durch den Promotionsausschuss ist Ihr Promotionsvorhaben offiziell an der Medizinischen Fakultät angemeldet. Wenn Sie ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, werden Sie zunächst auf Vorbehalt zum Promotionsverfahren zugelassen.Die Zulassung zum Promotionsverfahren bzw. die Zulassung zum Promotionsverfahren unter Vorbehalt gilt zunächst für vier Jahre. Innerhalb dieser Frist sollder Antrag auf Zulassung zum Promotionsprüfungsverfahren gestellt und die Dissertation eingereicht werden.
Antrag auf Zulassung zum Promotionsvorhaben an der Medizinischen Fakultät
Der Antrag auf Zulassung erfolgt online über Docata - das Online-Tool für Promotionsverfahren der Universität Hamburg (UHH) .
In der Docata-Anleitung | Elektronische Antragstellung mit Docata | Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren Medizin & Zahnmedizin 2024 finden Sie ausführliche Hinweise zur Registrierung und Antragstellung in Docata.
Zur Vorbereitung des Zulassungsantrags müssen Sie Dokumente in digitaler Form vorbereiten und spezifische Fragen mit Ihrem Thesis-Komitee klären. Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Docata-Anleitung.Bitte beachten Sie:
Für die Online-Antragstellung müssen Sie die folgenden Dokumente in digitaler Form (PDF) vorbereiten, damit Sie diese im Verlauf hochladen und die erforderlichen Angaben tätigen könnenDokumente Hinweise Nachweis Studium an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg Nachweis 3. Staatsexamen bzw. (Äquivalenz) Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung oder zahnärztliche Vorprüfung Tabellarischer Lebenslauf - Bescheinigung über die Immatrikulation im Studiengang Medizin bzw. Zahnmedizin der UHH Semesterbescheinigung aus STiNE Betreuungsvereinbarung ( PDF-Formular) ausgefüllt und vollständig unterschrieben mit Original-Unterschriften Projektskizze (PDF-Formular) ausgefüllt und vollständig unterschrieben mit Original-Unterschriften Leitung der Einrichtung (Klinikdirektor:in oder Institutsdirektor:in) und Mitgliedern des Thesis-Komitees ggf. Bewertung der zuständigen Ethikkommission oder eine Tierversuchsgenehmigung der zuständigen Behörde Eine Einreichung Ihrer Antragsunterlagen (Betreuungsvereinbarung, Projektskizze etc.) in Papierform ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden.
Nach der Docata-Antragstellung können Sie keine weiteren Antragsunterlagen hochladen!Docata-Anleitung:
Docata-Anleitung | Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren 2024 -
3. Einschreibung als Studierende zum Promotionsstudium
Nach Erhalt des Zulassungsbescheides bzw. des Bescheides über die Zulassung unter Vorbehalt müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten bei der Universität Hamburg als Promotionsstudent:in immatrikulieren. Dies gilt auch dann für Sie, wenn Sie bereits an der UHH z.B. als Medizinstudent:in eingeschrieben sind.
Sie müssen während des gesamten Promotionsdauer (Zulassung zum Promotionsvorhaben bzw. Zulassung zum Promotionsvorhaben unter Vorbehalt bis zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Promotion/Disputation) an der Universität Hamburg immatrikuliert sein.
Wird die Einschreibung nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Zulassung zum Promotionsverfahren bzw. der Zulassung zum Promotionsverfahren unter Vorbehalt beantragt, erlischt die Zulassung zum Promotionsverfahren bzw. die Zulassung zum Promotionsverfahren unter Vorbehalt.
Informationen zum Thema Immatrikulation finden Sie auf den Seiten des Campus Center der Universität Hamburg .
Um sich für die Promotion einzuschreiben, verwenden Sie Ihren bestehenden STiNE-Account. Sollte noch kein STiNE-Account vorhanden sein, registrieren Sie sich bitte unter www.stine.uni-hamburg.de und erstellen Sie einen Bewerbungsaccount.
Im Menüpunkt "Bewerbungen -> Online-Bewerbung" finden Sie das Bewerbungsformular für den Promotionsstudiengang, das Sie bitte ausfüllen und abschicken ( Kurzanleitung ).
Ihre Einschreibung zur Promotion erfolgt anschließend im Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten (BZS). Dort wird Ihr Antrag zusammen mit den eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Liegt das Abschlusszeugnisses für den dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bereits vor, laden Sie dieses bitte mit hoch, da keine automatische Übermittlung an das Team BZS geschieht.Bitte beachten Sie, dass es sich, entgegen der in STiNE verwendeten Begriffe, nicht um eine erneute Bewerbung handelt, sondern lediglich um die Einschreibung. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.uni-hamburg.de/promotion
-
4. Teilnahme am strukturierten Promotionsprogramm
Laut Studienordnung für das strukturierte Promotionsprogramm Medizin und Zahnmedizin sind Sie als Doktorand:in verpflichtet, während der Regelstudienzeit Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des Promotionsprogramms angeboten werden, zu absolvieren.
Weitere Informationen zum strukturierten Promotionsprogramm finden Sie auf folgender Seite.
Das Studienprogramm gliedert sich in folgende Module:
Grundmodul Projektmodul Vorlesung: Einführung in die Promotion Thesis-Komitee: dokumentiertes Treffen Vorlesung: Gute wissenschaftliche Praxis Seminar: Vortrag zum Dissertationsvorhaben innerhalb eines Instituts- oder Klinikseminars Vorlesung: Statistik -
5. Durchführung des Dissertationsvorhabens
Forschungsdokumentation
Informieren Sie sich vor Aufnahme des Promotionsvorhabens, wie in der Klinik bzw. dem Institut Forschungsergebnisse dokumentiert werden. Laut Satzung der Universität Hamburg sind Sie dazu verpflichtet, alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar zu dokumentieren, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren Sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen.
-
6. Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens
Voraussetzung für die Einreichung der Dissertation bzw. Beantragung der Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens:
Voraussetzung für die Einreichung der Dissertation bzw. Beantragung der Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin oder der Zahnmedizin. Die Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahren kann auf Vorbehalt beantragt werden, wenn ein bestandenes schriftliches 2. Staatsexamen in der Medizin oder die Anmeldung zur zahnärztlichen Prüfung/Staatsexamen in der Zahnmedizin vorliegt.
Die Disputation ist erst nach erfolgreichem Abschluss des Studiums möglich.4.1 Formale Freigabe der Dissertation
Vor Einreichung der Dissertation soll eine PDF-Datei der Dissertation per E-Mail zur formalen Prüfung an das Promotionsbüro geschickt werden. Bitte verwenden Sie den Betreff „Formale Freigabe Dissertation - Promotionsordnung 2024“ in Ihrer E-Mail.
Die PDF-Datei ist eindeutig mit Ihrem Nachnamen, Vornamen und Datum (z.B: Mustermann Max 20240801) zu benennen. Bitte kalkulieren Sie 3-4 Werktage für die formale Prüfung ein. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine kurze Rückmeldung per E-Mail vom Promotionsbüro.4.2 Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens
Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens erfolgt online über Docata - das Online-Tool für Promotionsverfahren der Universität Hamburg (UHH .
In der Docata-Anleitung | Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens | Promotionsordnung 2024 finden Sie ausführliche Hinweise zur Antragstellung in Docata.Bitte lesen Sie sich vor der Antragstellung die Docata-Anleitung durch.
Bitte beachten Sie:
Für die Online-Antragstellung müssen Sie die folgenden Dokumente in digitaler Form (PDF) vorbereiten, damit Sie diese im Verlauf hochladen und die erforderlichen Angaben tätigen können.Dokument Hinweise Bestätigung über die Zulassung / die vorläufige Zulassung zumPromotionsverfahrendurch den Promotionsausschuss Zulassungschreibung aus Docata Nachweise Studium 3. Staatsexamen oder 2. Staatsexamen (Medizin) oder Nachweis Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung tabellarischer Lebenslauf - ggf. amtlicher Nachweis bei Namensänderung - Bescheinigung über die Teilnahme am strukturierten Qualifizierungsprogrammsder Medizinischen Fakultät Nachweise Promotionsunterbrechung Elternzeit o.ä., falls zutreffend Vorschläge für die Mitglieder der Prüfungskommission Nachweise der durchgängigen Immatrikulation an der UHH (= Semesterbescheinigung) als Promotionsstudentin:in an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg PDF der Dissertation sollte vorher vom Promotionsbüro freigegeben werden Bitte beachten Sie:
Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden.
Nach der Docata-Antragstellung können Sie keine weiteren Antragsunterlagen hochladen! -
7. Disputation
Voraussetzung für die Zulassung zur Disputation
Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Promotionsprüfungsverfahren ist die Annahme der schriftlichen Leistung durch die Prüfungskommission und der erfolgreiche Studienabschluss in Medizin oder Zahnmedizin.Der Termin der Disputation wird nach Annahme der Dissertation vom Vorsitz der Prüfungskommission koordiniert und festgelegt. Bitte wenden Sie sich an den Vorsitz der Prüfungskommission, falls Sie Fragen zum Stand Ihres Prüfungsverfahrens haben.
Anmeldung der Disputation
Bitte melden Sie die Disputation mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin beim Promotionsausschuss (Promotionbüro) an. Bitte beachten Sie, dass die Disputation in fakultätsöffentlichen Räumen durchgeführt werden soll. Der Termin der Disputation wird fakultätsöffentlich vom Promotionsausschuss bekanntgegeben.
Falls eine Zulassung auf Vorbehalt ausgesprochen wurde, ist der Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses in Medizin oder Zahnmedizin zusammen mit der Anmeldung zur Disputation einzureichen.Ablauf Disputation
Die Disputation wird vom gesamten Prüfungskommission abgenommen, die Mitglieder des Thesis-Komitees können beratend an der Disputation teilnehmen.
Die Disputation beginnt mit einem etwa 20-minütigen Vortrag, in dem Sie die Ergebnisse Ihrer Dissertation und deren Bedeutung in größerem fachlichen Zusammenhang darstellen und erläutern. Anschließend verteidigen Sie Ihre die Dissertation und beantworten Fragen von Mitgliedern der Prüfungskommission. Die Fragen sollen sich auf die Einordnung der Probleme der Dissertation in größere wissenschaftlicheZusammenhänge beziehen. Die Aussprache soll 20 Minuten nicht unterschreitenund 40 Minuten nicht überschreitenIm Anschluss an die Prüfung werden Sie von der Prüfungskommission über die Einzelbewertungen für die Dissertation und Disputationsowie die Gesamtnote informiert.
-
8. Veröffentlichung der Dissertation
Die Dissertation ist innerhalb eines Jahres nach der Disputation zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung erfolgt über die Staats- und Universitätsbibliothek. Es gibt folgende Veröffentlichungsmöglichkeiten:- Onlineveröffentlichung: diese umfasst den Upload der DISS-PDF-Datei auf dem EDISS-Server, Abgabe von 2 Printexemplaren und Abgabe der sog.„Veröffentlichungsvereinbarung“.
- Abgabe von Printexemplaren:
- Abgabe von 10 Printexemplaren oder
- Abgabe von 4 Printexemplaren im Falle einer Publikationspromotion.
BItten wenden Sich sich bei Fragen zur Veröffentlichung an die Staats- und Universitätsbibliothek.
Staats- und Universitätsbibliothek
(Hochschulschriftenstelle)
Von-Melle-Park 3
20146 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-2236
E-Mail: [email protected]
Hompage -
9. Verleihung des Doktorgrades
Vorraussetzung für die Aushändigung der Urkunde ist die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht nach § 19 der Promotionsordnung. Die Aushändigung der Promotionsurkunde erfolgt nach abgeschlossenen Promotionsverfahren durch die Dekanin im Rahmen einer Verleihungsfeier.
Zu der Promotionsfeier werden Sie per E-Mail eingeladen.
Erst die Promotionsurkunde berechtigt zur Führung des Doktorgrades.