Kontakt & Beratung Outgoing Mobility

E-Mail: [email protected]

Beate Schmidt

Svenja Anderson

Sprechstunden

Informationen zu Auslandsaufenthalten im Medizinstudium

  • Der nächste Infoabend zu Auslandsaufenthalten im Medizinstudium findet im November 2025 statt.

    Themen des Infoabends:

    Kooperationen & Freemover (für Medizinstudierende ab Studienbeginn)

    • Wann ist der richtige Zeitpunkt, um ins Ausland zu gehen?
    • Welche Programme und Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

    Bewerbungsverfahren für Auslandssemester 2026/27 (ERASMUS u.a.; für Medizinstudierende ab dem 5. Semester)

    • Wie bewerbe ich mich für ein Auslandssemester im nächsten Studienjahr?
    • Wie kann ich mir Studienleistungen auf meine Module anrechnen lassen?

  • Die Präsentation von der letzten Infoveranstaltung sowie Erfahrungsberichte von Studierenden unserer Fakultät, die ein oder zwei Semester an unseren Partneruniversitäten studiert haben, finden Sie in Moodle.

    Lesen Sie auch, was Studierende und Auslandsbotschaftler:innen der Universität Hamburg sowie die studentischen Correspondents der DAAD-Kampagne "studieren weltweit – ERLEBE ES" von ihren Auslandsaufenthalten berichten.

Auslandssemester

  • Die Bewerbung für einen ein- oder zweisemestrigen Studienaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ Programms bei einer unserer Partneruniversitäten (inkl. EUGLOH-Kooperationen) für das akademischen Jahr 2025/26 erfolgt über die Universität Hamburg Mit Erasmus+ im Ausland studieren . Das Bewerbungsportal Mobility Online ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 geöffnet.

    Bewerbungsvoraussetzungen

    • Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie mindestens im 5. Fachsemester studieren
    • Nachweis der Gesamtnote der mündlich/mündlich-praktischen Prüfung Normalfunktion
    • Wenn Sie eine Zusage erhalten haben, müssen Sie das erforderliche Sprachniveau (je nach Anmeldephase an der Partneruniversität) zwischen März und Mai 2025 nachweisen.
    Folgende Unterlagen müssen im Bewerbungsportal hochgeladen werden
    • Motivationsschreiben (auf Deutsch)
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Zusätzlich für Medizinstudierende: Nachweis der Gesamtnote der mündlich/mündlich-praktischen Prüfung Normalfunktion
    • Nachweis über den aktuellen Kenntnisstand in der Unterrichtssprache:
      • Der Sprachnachweis des Sprachenzentrums der UHH reicht aus. Bitte achten Sie darauf, nicht die Einstufung für die Kurse am Sprachenzentrum zu wählen.
      • Sprachnachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
      • Abiturzeugnisse reichen nicht aus.
    • NICHT notwendig für Medizinstrudierende: Preliminary Learning Agreement
    Folgende Kriterien werden beim Auswahlverfahrens berücksichtigt
    • Motivationsschreiben (doppelt gewichtet)
    • Sprachkenntnisse
    • Lebenslauf
    • Gesamtnote der mündlich/mündlich-praktischen Prüfung Normalfunktion
    Die Bekanntgabe der Platzvergabe erfolgt per Mail ab dem 3. März 2025 (Nachrückerplätze werden zu einem späteren Zeitpunkt vergeben).

  • Die Bewerbung für einen ein- oder zweisemestrigen Studienaufenthalte im akademischen Jahr 2025/26 bei einer unsere Sonstigen Partneruniversitäten erfolgt online über das Erasmus Bewerbungsportal der Universität Hamburg. Bei der Auswahl der Partneruniversität müssen Sie für die Schweiz und Peru "außereuropäischer Partner" wählen. Das Bewerbungsportal war vom 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2025 geöffnet.

    Voraussetzungen für eine Bewerbung

    • Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie mindestens im 5. Fachsemester studieren
    • Nachweis der Gesamtnote der mündlich/mündlich-praktischen Prüfung Normalfunktion
    • Wenn Sie eine Zusage erhalten haben, müssen Sie das erforderliche Sprachniveau (je nach Anmeldephase an der Partneruniversität) zwischen März und Mai 2025 nachweisen.

    Folgende Unterlagen müssen im Bewerbungsportal hochgeladen werden

    • Motivationsschreiben (auf Deutsch)
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Zusätzlich für Medizinstudierende: Nachweis der Gesamtnote der mündlich/mündlich-praktischen Prüfung Normalfunktion
    • Nachweis über den aktuellen Kenntnisstand in der Unterrichtssprache:
      • Der Sprachnachweis des Sprachenzentrums der UHH reicht aus. Bitte achten Sie darauf, nicht die Einstufung für die Kurse am Sprachenzentrum zu wählen.
      • Sprachnachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
      • Abiturzeugnisse reichen nicht aus.
    • NICHT notwendig für Medizinstrudierende: Preliminary Learning Agreement

    Folgende Kriterien werden beim Auswahlverfahrens berücksichtigt

    • Motivationsschreiben (doppelt gewichtet)
    • Sprachkenntnisse
    • Lebenslauf
    • Gesamtnote der mündlich/mündlich-praktischen Prüfung Normalfunktion

    Die Bekanntgabe der Platzvergabe erfolgt per Mail ab dem 3. März 2025 (Nachrückerplätze werden zu einem späteren Zeitpunkt vergeben).

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Beate Schmidt unter der E-Mailadresse [email protected] .

  • Die Universität Hamburg führt fächerübergreifende Austauschprogramme mit Partnerhochschulen weltweit, die teilweise für Studierende der Medizin offenstehen. Die Bewerbung erfolgt direkt über die Abteilung Internationales der Universität Hamburg Zentralaustausch

  • Freemover sind Studierende, die sich eigenständig einen Austauschplatz außerhalb einer bilateralen Partnerschaft suchen. Wir unterstützen Sie mit Empfehlungsschreiben und Studienverläufen

Famulatur im Ausland

    • Famulaturen im Ausland werden größtenteils außerhalb von Kooperationen organisiert. Dabei erfolgt die Suche nach einem Famulaturplatz auf Eigeninitative der Studierenden. Famulaturplätze im Rahmen von Kooperationen finden Sie unter Partneruniversitäten .
    • Ein Transcript of Records (mit ECTS-Angabe) können Sie in deutscher oder englischer Sprache in iMED-Campus unter "Downloads" herunterladen.
    • Wir empfehlen vor einer Auslandsfamular eine Famulatur in Deutschland zu absolvieren. Bei der Bewerbung im Ausland sollten Sie unbedingt Ihr Studienjahr angeben, da die Unterscheidung zwischen Famulatur und Praktischem Jahr im Ausland nicht bekannt ist. Bitte berücksichtigen Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise
    • Im Gegensatz zum PJ ist die Wahl des Krankenhauses bei der Famulatur relativ frei. Die Anerkennung der Famulatur erfolgt über das Landesprüfungsamt für Heilberufe. Eine Abklärung mit dem LPA über das Einverständnis zu dem ausgewählten Krankenhaus bzw. der ausgewählten Einrichtung ist sinnvoll.

    • Die Famulatur muss ganztägig stattfinden. Weitere Informationen zur Famulatur, den Anrechnungsantrag inkl. Famulaturzeugnis und ein Merkblatt für Auslandsfamulaturen finden Sie auf der Website des LPA Hamburg .
    • Die Anerkennung der Famulaturen beim LPA erfolgt zusammen mit der Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Wenn Sie eine Auslandsfamulatur absolviert haben, reichen Sie die Bescheiniungen möglichst zu Beginn des Anmeldezeitraums ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
    • Während Ihres Auslandsaufenthaltes sind Sie nicht über das UKE unfall- und berufshaftpflichtversichert. Sie sollten sich daher ggfs. um eine private Unfall- und Berufshaftpflichtversicherung kümmern.

  • Wenn Sie Ihre Famulatur nicht komplett eigenständig organisieren möchten, können Sie sich an die BVMD (Bundesvertretung für Medizinstudierende in Deutschland e.V.) wenden. Die BVMD organisiert Famulaturaustausche (Professional Exchange) im Rahmen eines Projektes der International Federation of Medical Students' Association (IFMSA).

    Die IFMSA ist ein internationaler Verband der Medizinstudierendenvertretungen, der etwa 8000 Studierenden aus über 90 Ländern ermöglicht, eine Famulatur im Ausland zu absolvieren. Der Austausch wird fast ausschließlich von Studierenden organisiert, die sich ehrenamtlich bei der BVMD bzw. der Organisation des jeweiligen Landes engagieren.

Praktisches Jahr im Ausland

    • PJ-Tertiale im Ausland werden größtenteils außerhalb von Kooperationen organisiert. Dabei erfolgt die Suche nach einem PJ-Platz im Ausland auf Eigeninitiative der Studierenden. Unsere Kooperationspartner für einen PJ-Austausch finden Sie unter Partneruniversitäten .

    • Das Team Internationales stellt Bescheinigungen für Auslandsaufenthalte aus und unterstützt beim Ausfüllen von Anmeldeformularen.

    • Ein Transcript of Records (mit ECTS-Angabe) können Sie in deutscher oder englischer Sprache in iMED-Campus unter "Downloads" herunterladen.

    • Während Ihres Auslandsaufenthaltes sind Sie nicht über das UKE unfall- und berufshaftpflichtversichert. Sie sollten sich daher um eine private Unfall- und Berufshaftpflichtversicherung kümmern.

    • Allgemeine Informationen zum Praktischen Jahr erhalten Sie auf der Website Praktisches Jahr

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Praktika mit einer Mindestdauer von zwei Monaten/60 Tagen (z.B. ein ganzes PJ-Tertial) in den Erasmus-Programmländern (EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei sowie die dazu gehörigen französischen und niederländischen Überseegebiete) können über das Erasmus+ Programm gefördert werden. Dies ist auch möglich, wenn Sie schon einmal mit Erasmus für ein oder zwei Semester im Ausland studiert haben. Mit der Praktikumsstätte muss kein bilateraler Erasmus-Vertrag bestehen.

    Sollten Sie Ihr halbes PJ-Tertial im Ausland, z.B. zu Beginn oder am Ende des PJ, freiwillig und nach Rücksprache mit dem LPA auf mind. 60 Tage oder 9 Wochen verlängern, ist auch eine Förderung über Erasmus+ Praktikum möglich.

    Das Bewerbungsverfahren betreut die Universität Hamburg. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website Universität Hamburg - Erasmus Praktikum

    Zum Bewerbungsverfahren gehört die Erstellung eines Vertrags über den Praktikumsinhalt, der von uns geprüft und unterzeichnet werden muss. Dieses sogenannte Learning Agreement for Traineeship erstellen wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Kontaktieren Sie bitte Svenja Anderson unter [email protected] , um die Vorlage des Learning Agreements zugeschickt zu bekommen.

    Praktika außerhalb der Erasmus-Programmländer (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) zwischen 1 und 4 Monaten (z.B. ein halbes Tertial) sind über das Förderprogramm Hamburglobal förderfähig.

    Praktika in der Schweiz können weder über Hamburglobal noch über Erasmus gefördert werden.

  • Das Förderprogramm Hamburglobal unterstützt studienbegleitende Auslandsaufenthalte von Studierenden der Universität Hamburg durch monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten.

    Förderfähige Formate:

    • Semesteraufenthalte außerhalb außerhalb der Erasmus-Programmländer (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) (1 - 4 Monate)
    • Praktika außerhalb der Erasmus-Programmländer (1 - 4 Monate)
    • Forschungsaufenthalte im Rahmen der Promotion während des Studiums
    • Sprachkurse weltweit (3 Wochen - 5 Monate)
    • Fachkursen/Summer oder Winter Schools weltweit (1 - 6 Wochen)
    • Vorbereitung von Abschlussarbeiten/Studienarbeiten (Feldforschung, Archivrecherche etc., 1 - 4 Monate)
    • digitale Kurzformate im Ausland bis zu 6 Wochen (Summer Schools/Fachkurse,
      Sprachkurse, Tagungen mit eigenem Beitrag)

    Praktika in der Schweiz können weder über Hamburglobal noch über Erasmus gefördert werden.

    Bitte beachten Sie das Bewerbungsverfahren und die Förderbedingungen von Hamburglobal .

  • Sie können sich für ein DAAD-Jahresstipendium bewerben, wenn Sie im Praktischen Jahr für mindestens zwei Tertiale bzw. sechs Monate ins Ausland gehen möchten. Eine Bewerbung für Erasmus+-Programmländer sowie für Großbritannien ist in diesem Programm nicht möglich.

    Jahresstipendien für Studienaufenthalte im Ausland - DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst

  • Weitere Informationen zur Förderung von Auslandsaufenthalten liefert die Website der UHH