PhD-Programm für (Zahn-) Mediziner:innen
Das zweijährige PhD-Programm richtet sich an forschungsbegeisterte Studierende der Humanmedizin und der Zahnmedizin sowie angehende Ärztinnen und Ärzte, die über den erfolgreichen Studien-abschluss hinaus die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit erlangen wollen. Mit dem
Ausbildungsprogramm soll der im zunehmenden Maße wichtigen Verzahnung von Klinik, klinischer Forschung und Grundlagenforschung entsprochen werden.
Talentierte Nachwuchswissenschaftler/innen erhalten im Rahmen des Programms die Möglichkeit, umfangreiche methodische Kompetenzen und wichtige Schlüsselqualifikationen zu erwerben. Die Teilnehmer absolvieren in Folge eine erweiterte berufliche Zusatzausbildung, die sie für zukünftige anspruchsvolle Aufgaben in der patienten- und grundlagenorientierten Forschung qualifiziert.
Im Rahmen des Programms muss ein in Vollzeit durchgeführtes Forschungsprojekt und ein begleitendes Curriculum absolviert werden.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des PhD-Programms erfolgt die Verleihung des akademischen Grads PhD bzw. alternativ des Dr. rer. biol. hum.
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1. Zulassungsvoraussetzungen
Das Programm steht nach § 3 der Promotionsordnung für das PhD-Programm für Mediziner:innen den Personen offen, die :
- die den 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung bestanden und
- ihre Dissertation zum Dr. med. bei der Fakultät eingereicht haben.
- Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für die Aufnahme in das Programm eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lassen. Der Nachweis hierfür erfolgt durch eine im Rahmen des Studiums bzw. der Dissertation zum Dr. med. erstellte Erstautorpublikation, die in einem Fachjournal eingereicht wurde. Das Fachjournal muss zu der oberen Hälfte der nach Qualitätund Renommee bewerteten Zeitschriften seines Fachgebiets zählen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist im Regelfall die Einschreibung in Humanmedizin an der Universität Hamburg.
Erforderlich ist weiterhin die Befürwortung des geplanten PhD-Promotionsprojekts durch eine Hochschullehrerin/Hochschullehrer oder ein habilitiertes Mitglied der Medizinischen Fakultät mit einer Betreuungszusage, die mit den Bewerbungsunterlagen im Promotionsbüro einzureichen ist. -
2. Zulassung zum Promotionsverfahren
Zulassungsantrag:
- Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren sollte vor Aufnahme des Dissertationsvorhabens gestellt werden, spätestens jedoch drei Monate nach Beginn der entsprechenden Arbeiten.
- Für den Zulassungsantrag füllen Sie das
Online-Formular
und die Betreuungsvereinbarung aus, drucken nach vollständigem Ausfüllen eine Version des PDF-Formulars aus und lassen es unterschreiben und stempeln.
Beim Abschicken des Online-Formulars werden Ihre Eingaben per Mail an das Promotionsbüro und an Sie selbst geschickt. - Geben Sie die den Zulassungsantrag und die Betreuungsvereinbarung zusammen mit den sonstigen erforderlichen Dokumenten im Promotionsbüro ab.
- Über die Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidet der Promotionsausschuss.
Die Zulassung zur Promotion gilt zunächst für 2 Jahre. Innerhalb dieser Frist soll die Dissertation beim Promotionsausschuss eingereicht werden. Für die Verlängerung der Zulassung wird ein formloser Antrag über das Promotionsbüro an den Promotionsausschuss eingereicht. - Die Zulassung zum Programm kann fortlaufend erfolgen.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Termine der Promotionsausschusssitzungen.
Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
Betreuungsvereinbarung -
3. Immatrikulation/Einschreibung an der Universität Hamburg
- Promovierende der Universität Hamburg müssen sich als Mitglied der Universität Hamburg immatrikulieren (
Hamburger Hochschulgesetz
§§ 35, 36, 70 insb. Abs. 5),
( Immatrikulationsordnung insb. § 3 Abs. 5). Die Immatrikulation wird beim Service für Studierende im CampusCenter beantragt ( weitere Informationen ) - Eine Kopie des Bescheids über die Zulassung zum Promotionsverfahren muss zur Immatrikulation an der Universität Hamburg eingereicht werden.
Die Einschreibung muss innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Bescheides über die Zulassung erfolgen, da sonst die Zulassung zum Promotionsverfahren erlischt.
- Promovierende der Universität Hamburg müssen sich als Mitglied der Universität Hamburg immatrikulieren (
Hamburger Hochschulgesetz
§§ 35, 36, 70 insb. Abs. 5),
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4. Curriculum im PhD-Programm
Das PhD-Programm der medizinischen Fakultät zielt auf eine fundierte und strukturierte wissenschaftliche Ausbildung der PhD-Doktorandinnen und PhD-Doktoranden.
Insgesamt müssen im Laufe des zweijährigen PhD-Programms 120 Leistungspunkte erbracht werden, von denen 100 Leistungspunkte auf die Dissertation und 20 Leistungspunkte auf das Curriculum entfallen.
Das Curriculum besteht aus drei Säulen, um die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in optimaler Weise auszubilden. Das Programm sieht neben Seminaren zur Forschungsmethodik, insbesondere Kurse zu Schlüsselqualifikationen sowie interdisziplinäre Veranstaltungen vor.
Die im Programm zu erzielenden Leistungspunkte sind an das European Credit Point System angelehnt, so dass die 20 Leistungspunkte auf Basis des mit der Veranstaltung verbundenen Arbeitsaufwands vergeben werden. Innerhalb der drei Säulen des Curriculums muss jeweils eine bestimmte Mindestpunktzahl erreicht werden (siehe Abbildung).Zu Pflichtprogramm des Curriculums gehört die Absolvierung folgender Kurse:
Im Bereich Schlüsselqualifikationen:- Good Scientific Practice
- Advanced Writing Skills for Science and Research
- Presentation Skills for Science and Research
Im Bereich interdisziplinärer Seminare:
- Institutsseminare des Instituts, in dem die PhD-Arbeit durchgeführt wird
Die weitere Auswahl aus den vorgeschlagenen Kursen bzw. Veranstaltungen treffen die PhD-Doktorandinnen und PhD-Doktoranden je nach Ausrichtung ihres Promotionsprojekts und Interesses selbst bzw. die Auswahl wird nach Absprache mit dem Thesis Komittee bestimmt. Die Personalentwicklung der Universität Hamburg bietet insbesondere im Bereich Schlüsselqualifikationen eine große Auswahl an geeigneten Kursen.
Das PhD-Programm kooperiert eng mit den am UKE vorhandenen Graduiertenschulen und -kollegs. Daher sind bei freien Kapazitäten Seminare und Kurse dieser Einrichtungen auch für Studierende des PhD-Programms offen und können auf Antrag innerhalb des Curriculums anerkannt werden.
Die Entscheidung über Anrechnung und Bewertung von Veranstaltungen erfolgt durch den Promotionsausschuss. Anträge auf die Anrechnung von Leistungen können über das Promotionsbüro oder direkt bei Frau Dr. Katrin Klempahn eingereicht werden.
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5. Dissertation
Mit dem Formular Anmeldung der Dissertation wird die Dissertation im Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät eingereicht. In diesem Formular kann die/der Promovierende Prüfungskommissionsmitglieder der Dissertation vorschlagen. Der Promotionsausschuss bildet eine Prüfungskommission und bestellt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Prüfungskommission entscheidet über die Bewertung der Dissertation und der Disputation und vergibt das Gesamtprädikat für die Promotion. Im Leitfaden und in den Vorlagen sind Hinweise zu den formalen Anforderungen an die Dissertation zu finden.Vor Einreichung der Dissertation muss eine PDF-Datei der Dissertationsschrift per E-Mail an das Promotionsbüro gesandt werden. Folgende Dokumente müssen zur Anmeldung der Dissertation im Promotionsbüro eingereicht werden:
- Formular Anmeldung der Dissertation
- Vier gedruckte Exemplare der Promotion in gebundener Form (keine Ringbindung und kein doppelseitiger Druck)
- Gesamtschein über die erbrachten Leistungspunkte
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6. Disputation
Die Disputation findet nach der Bewertung der Dissertation statt. Mit dem Formular Anmeldung zur Disputation meldet die/der Promovierende den mit der Prüfungskommission abgestimmten Disputationstermin offiziell im Promotionsbüro an. Die Disputation ist hochschulöffentlich und wird über das Promotionsbüro bekannt gegeben.
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7. Veröffentlichung der Dissertation
Die Dissertation ist innerhalb eines Jahres nach der mündlicher Prüfung zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung erfolgt über die Staats- und Universitätsbibliothek. Es gibt folgende Veröffentlichungsmöglichkeiten:- Onlineveröffentlichung: Upload der PDF-Datei der Dissertation auf dem EDISS-Server, Abgabe von 2 Printexemplaren und Abgabe der sog.„Veröffentlichungsvereinbarung“.
- Abgabe von Printexemplaren:
- Abgabe von 10 Printexemplaren oder
- Abgabe von 4 Printexemplaren im Falle einer Publikationspromotion.
BItten wenden Sich sich bei Fragen zur Veröffentlichung an die Staats- und Universitätsbibliothek.
Staats- und Universitätsbibliothek
(Hochschulschriftenstelle)
Von-Melle-Park 3
20146 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-2236
E-Mail: [email protected]
Hompage
Ansprechpartnerinnen
Für Fragen zum PhD-Programm (z.B. Curriculum) und die Anerkennung von Leistungen innerhalb des PhD-Programms steht Ihnen Frau Dr. Klempahn zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie bei Fragen oder Beratungsbedarf einen Telefontermin per E-Mail oder buchen Sie einen Termin in der Sprechstunde hier.
Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Dr. Katrin Klempahn