PhD-Programm Nicht-Medizin
Ziel des 3-jährigen PhD-Programms ist eine forschungsbezogene, interdisziplinäre Ausbildung von Doktorand:innen innerhalb transparenter, institutioneller Strukturen.
Damit soll ein motivierendes Forschungsumfeld geboten werden, in dem Sie Ihr wissenschaftliches Profil aufbauen und berufsfeldrelevante Qualifikationen erweben können.
Während der Doktorarbeit wird eine interdisziplinäre und zeitlich berechenbare Betreuung der Forschungsarbeit durch die Einbindung mehrer erfahrener Wissenschaftler:innen im Rahmen eines Thesis-Komitees gewährleistet.
Neben der praktischen wissenschaftlichen Arbeit absolvieren die Doktorand:innen ein begleitendes Curriculum. Dieses soll ihnen wichtige Schlüsselkompetenzen wie beispielsweise Projektmanagementfähigkeiten sowie fachübergreifende Methodenkenntnisse vermitteln.
Darüber vermittelt die institutionelle Einbindung aller Doktorand:innen in ein Netzwerk den Dialog und Austausch untereinander.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des PhD-Programms erfolgt die Verleihung des akademischen Grads PhD bzw. alternativ des Dr. rer. biol. hum.
Sie erhalten alle Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und Inhalten des PhD-Programms über den vorliegenden Webauftritt und die begleitenden Infomaterialien.
Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, können Sie uns gerne für ihre spezielleren Fragestellungen kontaktieren (siehe Ansprechpartnerinnen).
Promotionsverfahren im PhD-Programm für Nicht-Medizin
-
1. Zulassung zum Promotionsverfahren
Zulassung zum Promotionsvorhaben
Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsvorhaben sollte vor Aufnahme der zum Dissertationsvorhaben gehörenden Arbeiten erfolgen, spätestens jedoch 3 Monate nach Beginn der entsprechenden Arbeiten (siehe § 3 Abs.1 der Promotionsordnung).
Erst nach Zulassung durch den Promotionsausschuss ist Ihr Promotionsvorhaben offiziell an der Medizinischen Fakultät angemeldet.Voraussetzung für die Zulassung eines Promotionsverfahrens an der Medizinischen Fakultät:
Das Programm steht nach der Anlage 1 der Promotionsordnung für das PhD-Programm für Nicht-Mediziner:innen den Absolventen folgender Studiengänge bzw- fächer offen:
- Bereich Biowissenschaften: Biologie, Humanbiologie, Biochemie, Chemie, Life Science, Molecular Sciences, Pharmazie oder thematisch verwandte Studiengänge
- Psychologie oder thematisch verwandte Studiengänge
- Public Health bzw. Versorgungsforschung oder thematisch verwandte Studiengänge
Weitere Voraussetzungen:
- erfolgreicher Studienabschluss in einem der oben aufgeführten Studiengänge (in der Regel Bachelor- und Masterabschluss mit 300 ECTS)
- Zusage einer Betreuerin bzw. eines Betreuers (Betreuungsvereinbarung), die bzw. der nach § 6 der Promotionsordnung im Regelfall Hochschullehrerin oder Hochschullehrer (Prof.) oder habilitiertes Mitglied (PD) der Medizinischen Fakultät sein muss
- Zwei Vorschläge für die Mitglieder des Thesis-Komitees
- Projektskizze (Exposé), die mit der/dem Betreuer:in gemeinsam erarbeitet wurde
Antrag auf Zulassung zum Promotionsvorhaben an der Medizinischen Fakultät
Der Antrag auf Zulassung erfolgt online über Docata - das Online-Tool für Promotionsverfahren der Universität Hamburg (UHH) .
In der Docata-Anleitung | Elektronische Antragstellung mit Docata | Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren PhD-Programm für Nicht-Medizinert:innen finden Sie ausführliche Hinweise zur Registrierung und Antragstellung in Docata.Der Antrag auf Zulassung kann fortlaufend erfolgen. Bitte beachten Sie die Fristen zur Einreichung von Anträge an den Promotionsausschuss auf der Webseite.
Zur Vorbereitung des Zulassungsantrags müssen Sie Dokumente in digitaler Form vorbereiten und spezifische Fragen mit Ihrer Betreuung klären. Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Docata-Anleitung.
Bitte lesen Sie sich vor der Antragsstellung die Anleitung sorgfältig durch. Sie erhält wichtige Hinweise und Informationen, die für die Antragstellung relevant sind.
Bitte beachten Sie:
Für die Online-Antragstellung müssen Sie die folgenden Dokumente in digitaler Form (PDF) vorbereiten, damit Sie diese im Verlauf hochladen und die erforderlichen Angaben tätigen können:- Betreuungsvereinbarung (PDF-Formular) – ausgefüllt und vollständig unterschrieben mit Original Unterschriften
- Projektskizze (Exposé) (PDF-Formular) – ausgefüllt und vollständig unterschrieben mit Original-Unterschriften Leitung der Einrichtung (Klinikdirektor:in oder Institutsdirektor:in), Betreuer:in (ehemals Doktorvater/Doktormutter) und Mitglieder Thesis-Komitee
- Tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Publikationsliste
- Nachweise Studium: Bachelor (Urkunde und Transcript of Records) und Master (Urkunde und Transcript of Records). Bei Abschlüssen aus Nicht-EU-Staaten müssen die Dokumente in Originalsprache und in englischer Übersetzung vorliegen.
Eine Einreichung Ihrer Antragsunterlagen (Betreuungsvereinbarung, Nachweise Studium, Projektskizze etc.) in Papierform ist nicht mehr erforderlich.
-
2. Immartikulation/Einschreibung an der Universität Hamburg
- Promovierende der Universität Hamburg müssen sich als Mitglied der Universität Hamburg immatrikulieren (
Hamburger Hochschulgesetz
§§ 35, 36, 70 insb. Abs. 5),
( Immatrikulationsordnung insb. § 3 Abs. 5). Die Immatrikulation wird beim Service für Studierende im CampusCenter beantragt ( weitere Informationen ) - Eine Kopie des Bescheids über die Zulassung zum Promotionsverfahren muss zur Immatrikulation an der Universität Hamburg eingereicht werden.
Die Einschreibung muss innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Bescheides über die Zulassung erfolgen, da sonst die Zulassung zum Promotionsverfahren erlischt.
- Promovierende der Universität Hamburg müssen sich als Mitglied der Universität Hamburg immatrikulieren (
Hamburger Hochschulgesetz
§§ 35, 36, 70 insb. Abs. 5),
-
3. Curriculum im PhD-Programm
Das begleitende Curriculum soll neben der praktisch-wissenschaftlichen Arbeit die berufsfeldrelevante Ausbildung unterstützen.
Insgesamt müssen im Laufe des dreijährigen PhD-Programms 180 Leistungspunkte erbracht werden, von denen 150 Leistungspunkte auf die Dissertation und 30 Leistungspunkte auf das Curriculum entfallen.
Das Curriculum besteht aus drei Säulen und sieht neben Schlüsselqualifikatione, interdisziplinäre Seminare sowie Kurse zur Forschungsmethodik vor. Die im Programm zu erzielenden Leistungspunkte (credit points, CP) sind an das European Credit Point System angelehnt, so dass die 30 Leistungspunkte auf Basis des mit der Veranstaltung verbundenen Arbeitsaufwands vergeben werden. Innerhalb der drei Säulen des Curriculums muss jeweils eine bestimmte Mindestpunktzahl erreicht werden sowie bestimmte Pflichtveranstaltungen besucht werden.Zu Pflichtprogramm des Curriculums gehört die Absolvierung folgender Kurse:
Im Bereich Schlüsselqualifikationen:- Good Scientific Practice
- Advanced Writing Skills for Science and Research
- Presentation Skills for Science and Research
- Projektmanagement
Im Bereich interdisziplinärer Seminare:
- Statistikseminar
- Doktorandenkolloquium
- Seminar Publikationsprozess
- Teilnahme an Konferenz
Das Programm soll auch die Mitbestimmung der Doktoranden fördern. Die weitere Auswahl aus den vorgeschlagenen Kursen bzw. Veranstaltungen können diese je nach Ausrichtung ihres Promotionsprojekts und Interesses selbst bzw. nach Absprache mit dem Thesis Komittee bestimmen.
Die Hamburg Research Academy (HRA) , die Personalentwicklung der Universität Hamburg und PIASTA bieten insbesondere im Bereich Schlüsselqualifikationen eine große Auswahl an geeigneten Kursen. Das PhD-Programm kooperiert weiterhin eng mit den am UKE vorhandenen Graduiertenschulen und -kollegs. Daher sind bei freien Kapazitäten Seminare und Kurse dieser Einrichtungen auch für Studierende des PhD-Programms offen und können auf Antrag innerhalb des Curriculums anerkannt werden. -
4. Beantragung einer Fristverlängerung
Der Antrag auf Verlängerung der Zulassung zur Promotion muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Zulassungsfrist gestellt werden. Die Zulassungfrsit entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsschreiben.
Der Antrag wird vom Promotionsausschuss entschieden.
-
5. Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens
Mit dem Formular Anmeldung der Dissertation wird die Dissertation im Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät eingereicht. In diesem Formular kann die/der Promovierende Prüfungskommissionsmitglieder der Dissertation vorschlagen.
Der Promotionsausschuss bildet eine Prüfungskommission und bestellt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Prüfungskommission entscheidet über die Bewertung der Dissertation und der Disputation und vergibt das Gesamtprädikat für die Promotion.
Im Leitfaden und in den Vorlagen sind Hinweise zu den formalen Anforderungen an die Dissertation zu finden.
Vor Einreichung der Dissertation muss eine PDF-Datei der Dissertationsschrift per E-Mail an das Promotionsbüro gesandt werden.
Folgende Dokumente müssen zur Anmeldung der Dissertation im Promotionsbüro eingereicht werden:
- Formular Anmeldung der Dissertation
- Vier gedruckte Exemplare der Dissertation in gebundener Form (keine Ringbindung und kein doppelseitiger Druck)
- Gesamtschein über die erbrachten Leistungspunkte
-
6. Disputation
Die Disputation findet nach der Bewertung der Dissertation statt. Mit dem Formular Anmeldung zur Disputation meldet die/der Promovierende den mit der Prüfungskommission abgestimmten Disputationstermin offiziell im Promotionsbüro an.
Die Disputation ist hochschulöffentlich und wird über das Promotionsbüro bekannt gegeben.
-
7. Veröffentlichung der Dissertation
- Die Dissertation ist innerhalb eines Jahres nach Vollzug der Promotion zu veröffentlichen.
- Gemäß der Anforderungen der Staats- und Universitätsbibliothek ist die Dissertation in gedruckter oder elektronischer Form durch die Doktorandin bzw. den Doktoranden bei der Staats- und Universitätsbibliothek einzureichen.
Staats- und Universitätsbibliothek
(Hochschulschriftenstelle)
Von-Melle-Park 3
20146 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-2236
Fax.: +49 40 42838-3352
Mail: [email protected]
Homepage
Termine und Fristen
Sitzungstermine Promotionsausschuss für das PhD-Programm Nicht-Medizin | Fristen zur Einreichung von Anträge an den Promotionsausschuss | Fristen zur Einreichung der Dissertation |
---|---|---|
19.11. | 19.10. | 12.11. |
16.12. | ||
14.01.2024 | 02.01.2025 | 13.01.2025 |
Einreichung von Dissertationen:
Dissertationen können monatlich bis zur oben genannten Frist eingereicht werden. Bitte vereinbaren Sie für die Abgabe der Dissertation und den erforderlichen Unterlagen (4 Exmplare der Dissertation und Gesamtschein) einen individuellen Termin mit
Frau Schäfer .
Disputationstermine
Die Disputationstermine sind hochschulöffentlich. Die Termine werden mindestens 10 Tage vorher bekannt gegeben
Frau Rieke Barbek
Thema: Soziale Ungleichheiten, (persistierende) somatische Symptome und Gesundheitsangst
- Datum: 02.12.2024
- Uhrzeit: 15:00 Uhr
- Ort: W 37 Raum 803
-------------------------
Frau Sandra Fuest
Thema: Aktivierung, Funktionalisierung sowie Evaluierung resorbierbarer Biomaterialien auf Seidenbasis im Bereich der Regeneration und Wundheilung in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Datum: 12.12.2024
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Ort: O 10 / 2 OG / Raum 02.1.074.1
Ansprechpartnerinnen
Für allgemeine Rückfragen rund um das Promotionsverfahren steht Ihnen Frau Verena Schäfer zur Verfügung.
Für Fragen zum PhD-Programm (z.B. Curriculum) und die Anerkennung von Leistungen innerhalb des PhD-Programms steht Ihnen Frau Dr. Klempahn zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie bei Fragen oder Beratungsbedarf einen Telefontermin per E-Mail oder buchen Sie einen Termin in der Sprechstunde:
Sprechzeiten | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
---|---|---|---|---|---|
Sprechstunde (14-tägig) | - | - | - | 14 - 16 Uhr | - |
Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Dr. Katrin Klempahn