Beauftragter des Arbeitgebers für die
Belange von Menschen mit Behinderung
Beratung und Unterstützung der Führungskräfte zu allen Fragen des SGB IX.
Die Hauptpflicht der Arbeitgeberbeauftragten besteht darin, darauf zu achten , dass der Arbeitgeber die ihm nach SGB IX obliegenden besonderen( Fürsorge-) Verpflichtungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfüllt.
Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsverfahren für Mitarbeiter/-innen mit Behinderung gemeinsam mit dem jeweiligen Vorgesetzten, der Schwerbehindertenvertretung sowie ggf. mit dem Betriebsärztlichen Dienst, der Personalvertretung und dem Integrationsamt, damit der Erhalt des Arbeitsplatzes erfolgreich gesichert werden kann.
Ottmar Heesen
Inklusionsbeauftragter des UKE
und Projektmanagement Inklusion
Direktion für Patienten- und Pflegemanagement
Gebäude O35 - 2. Stock - Zimmer 216
(Zugang ist nicht barrierefrei)
Erreichbarkeit: Montag - Freitag von 9.00 - 15.30 Uhr
Telefon: +49 (0) 40 7410 - 58705
Telefax: +49 (0) 40 7410 - 48705
Email: [email protected]
Sie können mich auch über das unten aufgeführte Formular kontaktieren. Alle Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
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