Beauftragter des Arbeitgebers für die
Belange von Menschen mit Behinderung

Beratung und Unterstützung der Führungskräfte zu allen Fragen des SGB IX.

Die Hauptpflicht der Arbeitgeberbeauftragten besteht darin, darauf zu achten , dass der Arbeitgeber die ihm nach SGB IX obliegenden besonderen( Fürsorge-) Verpflichtungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfüllt.

Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsverfahren für Mitarbeiter/-innen mit Behinderung gemeinsam mit dem jeweiligen Vorgesetzten, der Schwerbehindertenvertretung sowie ggf. mit dem Betriebsärztlichen Dienst, der Personalvertretung und dem Integrationsamt, damit der Erhalt des Arbeitsplatzes erfolgreich gesichert werden kann.

Ottmar Heesen

Inklusionsbeauftragter des UKE

und Projektmanagement Inklusion

Direktion für Patienten- und Pflegemanagement


Gebäude O35 - 2. Stock - Zimmer 216
(Zugang ist nicht barrierefrei)

Erreichbarkeit: Montag - Freitag von 9.00 - 15.30 Uhr

Telefon: +49 (0) 40 7410 - 58705

Telefax: +49 (0) 40 7410 - 48705

Email: [email protected]

Sie können mich auch über das unten aufgeführte Formular kontaktieren. Alle Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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