Informationen für Betreuende, Begutachtende und Mitglieder von Prüfungskommisssionen

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen wichtige Informationen und Downloads zum Promotionsprüfungsverfahren zur Verfügung zu stellen.

Ab dem 1. Oktober tritt die neue Promotionsordnung in Kraft, die einige wichtige Änderungen mit sich bringt. Um Sie bestmöglich zu unterstützen, werden wir in Kürze die wichtigsten Informationen für Sie zusammenstellen.

Aktuelles

Informationsveranstaltung „Neue Promotionsordnung Medizin & Zahnmedizin“ 3. Dezember 2024 um 17 Uhr im Campus Lehre (N55) SR 310/311
Der Prodekan für Akademische Verfahren lädt Sie herzlich zur Informationsveranstaltung „Neue Promotionsordnung Medizin & Zahnmedizin“ für Betreuende am 3. Dezember 2024 um 17 Uhr im Campus Lehre (N55) SR 310/311 ein.
Während der Veranstaltung werden die wesentlichen Änderungen und Anforderungen der neuen Promotionsordnung vorgestellt. Es wird ausreichend Gelegenheit geben, offene Fragen zu klären und wichtige Informationen zu den neuen Regelungen zu erhalten.

Neue Promotionsordnung

Mit der Einführung der neuen Promotionsordnung wurde die „Strukturierte Promotion“ für die Promotionsverfahren Medizin und Zahnmedizin verbindlich eingeführt.

Die zentralen Elemente einer strukturierten Promotion sind:

  • gemeinsame Verantwortung für die Betreuung der Doktorand:innen durch die beteiligten Betreuer:innen (Thesis-Komitee)
  • offenes, wettbewerbliches Aufnahmeverfahren mit Ausschreibung
  • strukturiertes Veranstaltungsprogramm für alle Doktorand:innen

  • Betreuungsberechtigung im Thesis-Komitee nach neuer Promotionsordnung

    Die Betreuung einer Doktorandin oder eines Doktorand erfolgt nicht mehr durch eine Person (Betreuer:in, ehemals „Doktorvater/ -mutter“), sondern durch ein dreiköpfiges Thesis-Komitee, deren Mitglieder bestimmte Anforderungen erfüllen müssen:

    • als „Haupt“-Betreuer:in nach § 8.2 a) PromotionsO: es muss sich um ein/e Hochschullehrer:in oder ein habilitiertes Mitglied der Fakultät handeln;
    • als weitere/r Betreuer:in nach § 8.2 b) PromotionsO: die weitere Person muss mindestens selbst promoviert oder habilitiert und Mitglied der Fakultät sein;
    • als beobachtende/r Gutachter:in nach § 8.2 c) PromotionsO: dieses dritte Mitglied des Thesis-Komitees muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie die/der Haupt-Betreuer:in, darf aber nicht der gleichen wiss. Einrichtung (Klinik/Institut) angehören

    Grundsatz: alle Mitglieder eines Thesis-Komitees müssen Mitglieder der Fakultät im Sinne der Satzung sein = hauptberuflich (mind. 50 %) an der Fakultät beschäftigt. Ausnahmen sind in sehr engen Grenzen möglich (gesonderte Regelungen in der Promotionsordnung). Med. und wiss. Tochtergesellschaften (UKE - Organisationsstruktur - Tochtergesellschaften) fallen nicht unter „Fakultät“.

  • Die neue Promotionsordnung sieht vor (§ 1 Abs. 3), dass der Zugang zu Promotionsthemen Promotionsinteressierten durch Ausschreibung gleichberechtigt ermöglicht wird. Das bedeutet, dass alle Promotionsthemen an zentraler Stelle veröffentlicht werden müssen.

  • Die neue Promotionsordnung regelt, dass eine (vorläufige) Zulassung für ein Promotionsvorhaben im Regelfall nur für Studierende und Mitarbeitende der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg möglich ist (Details in § 5 PromotionsO 2024).
    Studierende und Beschäftigte anderer Hochschulen und Beschäftigte anderer Einrichtungen können nur in sehr engen Grenzen als Promovierende angenommen werden, dazu muss ein „unmittelbarer Kontext“ zur Medizinischen Fakultät bestehen. Die Anforderungen an den „unmittelbaren Kontext“ sind in den Ausführungshinweisen zur Promotionsordnung (zu § 5 Zulassung / Grundsatz II) beschrieben.

    Wichtig: Studierende anderer Hochschulen können auch dann, wenn die Zulassungsanforderungen der Ausführungshinweise erfüllt sind, ein Promotionsverfahren ausschließlich in Vollzeit durchführen. Eine studienbegleitende Durchführung eines Promotionsvorhabens ist für Studierende anderer Hochschulen ausgeschlossen.

    Promotionsinteressierte, die an anderen Hochschulen mit eigenem Promotionsverfahren studieren oder arbeiten, können nicht zu einem Promotionsverfahren an der Med. Fakultät der Universität Hamburg zugelassen werden (Ausschlussgrund). Das gilt auch für ein Studium oder eine Beschäftigung bei deren akademischen Kooperationspartnern

Einführung von Docata

Die Universität Hamburg hat mit „Docata“ ein neues Software-Programm eingeführt, das die Verwaltung von Promotionsverfahren erleichtert. Dieses Online-Tool ermöglicht Promovierenden und allen Beteiligten, auf alle relevanten Informationen und Dokumente des Verfahrens zuzugreifen. Zudem optimiert es die Kommunikation und koordiniert Prüfungs- und Begutachtungsprozesse. Seit Juli 2024 wird Docata an der Medizinischen Fakultät eingesetzt, und ab Oktober 2024 erfolgt die Verwaltung von Prüfungen und Gutachten ebenfalls über das System.

Begutachtende und Mitglieder von Prüfungskommissionen erhalten Nachrichten zu den jeweiligen Prüfungsverfahren über Docata. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Mail-Absenderadressen der Promotionsbüromitarbeiterinnen um "uni-hamburg.de" Adressen handelt, da das System an das IDM-System der UHH angeschlossen ist.

Die wichtigen Informationen im Überblick:

  • Kommunikation mit dem Promotionsbüro bzgl. Promotionsverfahren erfolgt über Docata – kein Versand von E-Mails oder Briefen per Hauspost zu Promotionsverfahren
  • Zugriff auf das PDF der Dissertation – gedruckte Version der Dissertation wird per Hauspost verschickt
  • Gutachten können von den Begutachtenden in Docata hochgeladen werden – Versand des Gutachtens per Hauspost/E-Mail an das Promotionsbüro ist nicht mehr erforderlich
  • Zugriff auf die Gutachten von allen Mitgliedern der Prüfungskommission für die Bewertung der Dissertation – Vorsitz der Prüfungskommission muss diese nicht mehr an alle Mitglieder verschicken