FAQ zu Tertialen Ihres Praktischen Jahres an Kliniken des UKE

In diesem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf mögliche Fragen, die sich für PJ-Tertiale an Klinken und in Fachbereichen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf ergeben.

  • Nähere Informationen zu benötigten Unterlagen sowie zur Vertragserstellung etc. erhalten Sie jeweils ab fünf Wochen vor dem jeweiligen Tertialbeginn nach Ablauf der Umbuchungsfrist im PJ-Portal.

  • Die Rotationspläne für die Pflichttertiale werden erst zu Tertialbeginn in den jeweiligen Kliniken erstellt. Es ist nicht möglich, vorab bestimmte Rotationen zu buchen. I.d.R. können Sie aber zu Tertialbeginn Ihre Rotationswünsche äußern, auf die Rücksicht genommen wird, sofern die Kapazitäten der Abteilungen es erlauben.

  • Die Ansprechpersonen der Fachbereiche und Kliniken finden Sie im Lehrkrankenhausverzeichnis auf unserer Webseite im Abschnitt „ Informationen und Formulare zum Download “.

  • Wir können Ihnen keine Wohnmöglichkeit zur Verfügung stellen. Hilfreiche Links zur Wohnungssuche in Hamburg finden Sie aufgelistet:

  • Das PJ wird wie ein Pflichtpraktikum behandelt, da es in der Studienordnung vorgeschrieben ist.

  • Ein zusätzlicher Minijob ist i.d.R. kein Problem, solange die Regelungen nach dem Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Innerhalb der Sozialversicherung werden Minijob und PJ getrennt betrachtet. Im Einzelfall stimmen Sie dies bitte mit Ihrem Arbeitgeber ab.

  • Eine weitere Tätigkeit neben einem PJ-Tertial im UKE ist grundsätzlich möglich. Es ist zu unterscheiden, ob eine Beschäftigung bspw. als studentische Hilfskraft oder als Minijob besteht/angestrebt wird. Sollte ein Arbeitsverhältnis bereits bestehen oder für die Zeit eins PJ-Tertials in Betracht kommen, melden Sie sich bitte umgehend im GB Personal im Team Aushilfen ( [email protected] ).

  • Die Aufwandsentschädigung ist sozialversicherungsfrei, aber nicht immer steuerfrei. Die Aufwandsentschädigung gilt erst einmal als steuerpflichtiges Einkommen. Zu beachten ist hier jedoch der steuerliche Grundfreibetrag, der durch weitere Einkünfte für die Abführung von Steuern sorgen kann. Bitte informieren Sie sich aus diesem Grund über den aktuellen steuerlichen Grundfreibetrag und erkundigen Sie sich im Einzelfall bitte im Rahmen einer Steuerberatung.

  • Die Aufwandsentschädigung (nach Abzug einer Sozialpauschale) wird voll auf das BaföG angerechnet. Für den Einfluss auf Ihren individuellen Fall wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihr zuständiges Bafög-Amt.

  • Es gibt die Möglichkeit auf die PJ-Aufwandsentschädigung zu verzichten. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, teilen Sie dies bitte dem GB Personal ( [email protected] ) im Anschluss an den Erhalt zur Informations-E-Mail zur Vertragserstellung mit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zum Praktischen Jahr .

Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an [email protected] .