Weiterführende Informationen
Freistellung von Ärzt*innen in der Weiterbildung Allgemeinmedizin
Die Teilnahme an den Tagen der Weiterbildung und dem Mentoring-Programm ist obligater Teil der geförderten Weiterbildung zu verstehen, so dass diese Teilnahme auch als Arbeitszeit zu werten ist.
Die Ärzt*innen in Weiterbildung sollten somit für die vier von 08.30 bis 17.00 Uhr stattfindenden Tage der Weiterbildung sowie die vier zweistündigen Mentoringtreffen freigestellt werden.
An die Förderung der ÄiW ist eine Erklärung zur Freistellung gebunden, die die Weiterbilder*innen bei der Beantragung der Förderung abgeben müssen.
Bitte legen Sie das Schreiben ggf. Ihren Weiterbilder*innen vor, sollten es dennoch Schwierigkeit mit der Freistellung geben, wenden Sie sich gern an uns [email protected]