Promotionsverfahren an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg | Promotionsordnung 2010
Die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Medizin (abgekürzt: Dr. med.) sowie einer Doktorin bzw. eines Doktors der Zahnmedizin (Dr. med. dent.) auf Grund eines Promotionsverfahrens gemäß den Bestimmungen der Promotionsordnung für die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg.
Durch die Promotion wird über den erfolgreichen Studienabschluss hinaus die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen.
Die Promotionsleistung besteht aus einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) oder einer publizierten wissenschaftlichen Arbeit (Publikationspromotion) oder mehreren Einzelarbeiten (kumulative Arbeit) sowie einer mündlichen Prüfung.
Promotionsverfahren | Promotionsordnung 2010
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2. Immatrikulation als Promotionsstudent:in
Nach Erhalt des Zulassungsbescheides bzw. des Bescheides über die Zulassung unter Vorbehalt müssen Sie sich bei der Universität Hamburg als Promotionsstudent: in immatrikulieren. Dies gilt auch dann für Sie, wenn Sie bereits an der UHH z.B. als Medizinstudent:in eingeschrieben sind.
Sie müssen während des gesamten Promotionsvorhabens bis zur Ablegung der mündlichen Prüfung an der Universität Hamburg als Promotionsstudent:in durchgehend immatrikuliert sein.
Informationen zum Thema Immatrikulation finden Sie auf den Seiten des Campus Center der Universität Hamburg .
Immatrikulation zur Promotion
Um sich für die Promotion einzuschreiben, verwenden Sie Ihren bestehenden Stine-Account. Sollte noch kein Stine-Account vorhanden sein, registrieren Sie sich bitte unter www.stine.uni-hamburg.de und erstellen Sie einen Bewerbungsaccount.
Im Menüpunkt "Bewerbungen -> Online-Bewerbung" finden Sie das Bewerbungsformular für den Promotionsstudiengang, das Sie bitte ausfüllen und abschicken ( Kurzanleitung ).
Ihre Einschreibung zur Promotion erfolgt anschließend im Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten (BZS). Dort wird Ihr Antrag zusammen mit den eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Liegt das Abschlusszeugnisses für den dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bereits vor, laden Sie dieses bitte mit hoch, da keine automatische Übermittlung an das Team BZS geschieht.Bitte beachten Sie, dass es sich, entgegen der in Stine verwendeten Begriffe, nicht um eine erneute Bewerbung handelt, sondern lediglich um die Einschreibung. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.uni-hamburg.de/promotion
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3. Durchführung des Promotionsvorhabens
Forschungsdokumentation
Informieren Sie sich vor Aufnahme des Promotionsvorhabens, wie in der Klinik bzw. dem Institut Forschungsergebnisse dokumentiert werden. Laut Satzung der Universität Hamburg sind Sie dazu verpflichtet, alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar zu dokumentieren, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren Sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen.
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4. Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens
Voraussetzung für die Einreichung der Dissertation bzw. Beantragung der Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens:
Abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin oder der Zahnmedizin
Die Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahren kann auf Vorbehalt beantragt werden, wenn ein bestandenes schriftliches 2. Staatsexamen in der Medizin oder die Anmeldung zur zahnärztlichen Prüfung/Staatsexamen in der Zahnmedizin vorliegt.
Die mündliche Prüfung ist erst nach erfolgreichem Abschluss des Studiums möglich.4.1 Formale Freigabe der Dissertation
Vor Einreichung und Druck der Dissertation soll eine PDF-Datei der Dissertation per E-Mail zur formalen Prüfung an das Promotionsbüro geschickt werden. Bitte verwenden Sie den Betreff „Formale Freigabe Dissertation“ in Ihrer E-Mail.
Die PDF-Datei ist eindeutig mit Ihrem Nachnamen, Vornamen und Datum (z.B: Mustermann Max 20240801) zu benennen. Bitte kalkulieren Sie 3-4 Werktage für die formale Prüfung ein. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine kurze Rückmeldung per E-Mail vom Promotionsbüro.4.2 Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens
Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens erfolgt online über Docata - das Online-Tool für Promotionsverfahren der Universität Hamburg (UHH .
In der Docata-Anleitung | Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens finden Sie ausführliche Hinweise zur Antragstellung in Docata.Bitte lesen Sie sich vor der Antragstellung die Docata-Anleitung durch, insbesondere den Abschnitt "Gutachter:innen".
Bitte beachten Sie:
Für die Online-Antragstellung müssen Sie die folgenden Dokumente in digitaler Form (PDF) vorbereiten, damit Sie diese im Verlauf hochladen und die erforderlichen Angaben tätigen können.Dokument Hinweise Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung) als Promotionsstudentin:in an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg Nachweise Studium 3. Staatsexamen oder 2. Staatsexamen (Medizin) oder Nachweis Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung Nachweise Promotionsunterbrechung Elternzeit o.ä., falls zutreffend PDF der Dissertation sollte vorher vom Promotionsbüro freigegeben werden Bitte beachten Sie:
Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden.
Nach der Docata-Antragstellung können Sie keine weiteren Antragsunterlagen hochladen!4.3 Einreichung der Dissertation
Bitte reichen Sie nach der Online-Antragstellung Ihre 4 gedruckten Exemplare der Dissertation ein. Ihnen stehen 3 Wege zur Einreichung der Dissertation zur Verfügung:- Persönliche Abgabe im Promotionsbüro. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den Buchungskalender auf der Webseite des Promotionsbüros oder telefonisch zu den Sprechzeiten.
- Einwurf Briefkasten des Promotionsbüros (Standort: Campus Lehre N55, 4. Etage, Raumnummer 04.02.1)
- Per Post (Versand mit Sendungsverfolgung wird empfohlen) an die folgende Adresse: Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, Prodekanat für Akademische Verfahren, Promotionsbüro, Campus Lehre (N55), Martinistraße 52, 20246 Hamburg)
Bitte beachten Sie: Die eidesstattliche Versicherung muss in den Druckexemplaren Ihrer Disseration eigenhändig unterschrieben sein.
Erst nach Einreichung der gedruckten Dissertation wird dem Promotionsausschuss Ihr Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens vorgelegt. Der Promotionsausschuss bestellt eine Prüfungskommission und setzt die Gutachter:innen ein.
Nach der Sitzung des Promotionsausschusses werden Ihnen die Namen und die Funktionen der Mitglieder der Prüfungskommission und die Namen der Gutachter:innen über Docata mitgeteilt. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie im Leitfaden.
Docata-Anleitung:
Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens | Promotionsordnung 2010 -
5. Mündliche Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Promotionsprüfungsverfahren ist die Annahme der schriftlichen Leistung durch die Prüfungskommission und der erfolgreiche Studienabschluss in Medizin oder Zahnmedizin (§ 3 Promotionsordnung ).Der Termin der mündlichen Prüfung wird vom Vorsitz der Prüfungskommission koordiniert und festgelegt. Bitte wenden Sie sich an den Vorsitz der Prüfungskommission, falls Sie Fragen zum Stand Ihres Prüfungsverfahrens haben.
Die mündliche Prüfung wird vom gesamten Prüfungskommission abgenommen. Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel etwa 35 Minuten und darf 60 Minuten nicht überschreiten. In der Prüfung stellen Sie die Ergebnisse Ihrer Arbeit vor und erläutert deren Bedeutung im breiteren fachlichen Zusammenhang ohne den Einsatz von Medien in freier Rede (15 Min.). Anschließend stellen die Mitglieder der Prüfungskommission Fragen zur Dissertation und diskutieren mit Ihnen die Ergebnisse der Arbeit (20 bis 45 Min.).
Im Anschluss an die Prüfung stellt die Prüfungskommission fest, ob die Prüfung bestanden ist und gibt das Ergebnis der Prüfung sowie die Note der Dissertation bekannt. -
6. Veröffentlichung der Dissertation
Die Dissertation ist innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung erfolgt über die Staats- und Universitätsbibliothek. Es gibt folgende Veröffentlichungsmöglichkeiten:- Onlineveröffentlichung: diese umfasst den Upload der DISS-PDF-Datei auf dem EDISS-Server, Abgabe von 2 Printexemplaren und Abgabe der sog.„Veröffentlichungsvereinbarung“.
- Abgabe von Printexemplaren:
- Abgabe von 10 Printexemplaren oder
- Abgabe von 4 Printexemplaren im Falle einer Publikationspromotion.
Bitte wenden Sich sich bei Fragen zur Veröffentlichung an die Staats- und Universitätsbibliothek.
Staats- und Universitätsbibliothek
(Hochschulschriftenstelle)
Von-Melle-Park 3
20146 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-2236
E-Mail: [email protected]
Hompage -
7. Verleihung des Doktorgrades
Erst die Promotionsurkunde berechtigt zur Führung des Doktorgrades.
Die Aushändigung der Promotionsurkunde erfolgt nach abgeschlossenen Promotionsverfahren durch
die Dekanin im Rahmen einer Verleihungsfeier.Zu der Promotionsfeier werden die Promovierenden schriftlich eingeladen. Vorraussetzung für die Überreichung der Urkunde ist die Veröffentlichung der Dissertation nach §13 der Promotionsordnung.
Downloads und Formulare
Weitere Informationen
Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro .