Praktikum/Famulatur für Medizinstudierende
aus Nicht-EU-Ländern
Bewerbung
Bewerbungen werden das ganze Jahr über angenommen. Es gibt keine Bewerbungsfrist. Es werden nur Bewerbungen in Englischer oder Deutscher Sprache per E-Mail in PDF angenommen.
Kontakt:
[email protected]
Auf Anfrage werden die aktuell erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Folgende Unterlagen können vorab vorbereitet werden:
- Lebenslauf
- Pass
- Visum, Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis (nur sofern bereits vorhanden)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweise über deutsche Sprachkurse (nur sofern Deutsch-Kenntnisse bereits vorhanden)
- Bewerbungsanschreiben inkl. Motivation,
- Angabe des gewünschten Zeitraumes/Dauer
- Nennung des exakten Bereiches finden Sie hier .
- Sonstige Unterlagen, die für den Bereich von Interesse sein könnten.
Nach Erhalt der Bewerbungs-Unterlagen, wird die gesamte Bewerbung an den gewünschten Bereich gesendet. Sobald der Bereich eine Rückmeldung gibt, wird der/die Bewerber*in über die Zusage bzw. dem Bewerbungsstand von GB P informiert.
Verwaltungspauschale
Das UKE erhebt bei der Bearbeitung von internationalen Bewerbungen eine Verwaltungspauschale, sobald der Bereich der Bewerbung zustimmt. Sämtliche Bewerbungsvorgänge sind bis auf die einmalige Verwaltungspauschale kostenlos. Die Hilfe eines Schreibbüros oder eines Vermittlers ist nicht erforderlich.
Die Verwaltungspauschale:
- wird fällig bei Zusage
- wird einmalig erhoben, unabhängig von der Dauer des Praktikums
- ist nicht erstattungsfähig. Bei Absage des/der Praktikanten*in nach Zusage wird die Gebühr nicht zurück erstattet
- beträgt für Nicht-EU-Praktikanten / Famulanten 476 EUR inkl. 19% Steuern.
Das Einladungsschreiben (Invitation Letter) wird erst nach Begleichung der Rechnung der Verwaltungspauschale versendet.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine eventuelle Einladung und die damit verbundenen Tätigkeiten kein Arbeitsverhältnis mit dem UKE begründen. Die Praktikanten / Famulanten erhalten vom UKE keine finanzielle Unterstützung und müssen sich den Aufenthalt des Praktikums selbst finanzieren. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Kosten für Unterkunft (Miete), Verpflegung (Essen und Trinken) und Fahrkarten (Öffentlicher Personennahverkehr) in Hamburg sehr hoch sein können.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Studierende aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine Arbeitserlaubnis (Einvernehmen ZAV) in Deutschland. Das UKE muss für die Praktikanten Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) beantragen.
Dies gilt auch für unbezahlte Praktika. Dies gilt auch wenn die Studierenden an sich keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland benötigen. Ob ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis notwendig ist, entscheidet die Auslandsvertretung bzw. die Ausländerbehörde ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Die Praktikanten müssen der Auslandsvertretung (Deutschen Botschaft) das Einladungsschreiben (Invitation Letter) und das Einvernehmen der ZAV vorlegen. Das Praktikum kann nur absolviert werden, wenn die Erlaubnis / Einvernehmen ZAV im Visum aufgeführt wird.
Die ZAV benötigt ungefähr 6-8 Wochen Bearbeitungszeit, bevor die Erlaubnis erteilt wird. Daher ist eine rechtzeitige Bewerbung notwendig.
Dauer des Praktikums
Studienfachbezogene Praktika ausländischer Studierender dürfen bis zu 12 Monate dauern. Diese 12 Monate müssen nicht am Stück absolviert werden, sondern können gesplittet und über die gesamte Studiendauer verteilt werden. Für jedes neue Praktikum ist ein neuer Antrag durch das UKE zu stellen.
Ausnahme EU-Programme
Praktika, die im Rahmen von EU geförderten Programmen, zum Beispiel LEONARDO, SOKRATES, TACIS, ERASMUS stattfinden, bedürfen nicht der Erteilung des Einvernehmens durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 15 Nr. 2 Beschäftigungsverordnung).